Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Lage ist bemüht, ihre Website lage-heiden.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der BITVNRW derzeit teilweise vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, das digitale Angebot weiter zu verbessern und bestehende Barrieren abzubauen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz stetiger Bemühungen können bestimmte Bereiche aktuell noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ältere PDF-Dokumente, die vor längerer Zeit eingestellt wurden und noch nicht für Screenreader optimiert sind.

Die Stadt Lage ist bestrebt, bei neuen Inhalten und technischen Updates die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards nach WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) priorisiert zu berücksichtigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Juni 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer regelmäßigen internen Überprüfung der digitalen Angebote.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen über die Einhaltung der Barrierefreiheit benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind dankbar für Hinweise, da diese uns dabei helfen, unser digitales Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher zu gestalten.

Sie erreichen uns unter:

  • E-Mail: Heinz.Toelle@T-Online.de (Heinz Tölle - Vorsitzender)
  • Telefon: 05232/601-0
  • Postanschrift: Stadt Lage, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet worden sein, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Schlichtungsstelle gemäß § 13 BITVNRW zu wenden. Diese Institution ist beim Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen Nutzern und öffentlichen Stellen und unterstützt dabei, eine außergerichtliche Lösung zu finden.